ESG-Prüfungen (Environmental, Social and Governance) erfordern einen strengen Nachweis über die ordnungsgemäße Behandlung der anfallenden Elektronikabfälle. Die Einhaltung der brasilianischen Umweltvorschriften, wie z. B. des Gesetzes Nr. 12.305/2010 (Nationale Politik für feste Abfälle), ist grundlegend für die Nachweisführung von Konformität und sozial-ökologischer Verantwortung.
Die Dokumentation, die die korrekte Weiterleitung der Elektronikabfälle belegt, muss Folgendes umfassen: Rechnungen und Transportbelege, Verarbeitungszertifikate von autorisierten Recyclern sowie Endentsorgungsnachweise, die mit den Umweltvorschriften übereinstimmen. Gemäß der CONAMA-Resolution Nr. 401/2008 ist es unerlässlich, stets aktuelle Dateien bezüglich Verträgen sowie Nachweise über die Behandlung und endgültige Entsorgung der Abfälle aufzubewahren.
Zur Gewährleistung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit wird empfohlen, quantitative Indikatoren zu erheben, wie z. B.: das Gesamtvolumen der erzeugten Abfälle (kg oder Tonnen), den Prozentsatz der Wiederverwendung, des Recyclings und der ordnungsgemäßen Endentsorgung. Diese Daten sollten für ESG-Prüfungen klar und fortlaufend präsentiert werden, um die Verantwortung in der Abfallverwaltung und das Engagement für Umweltleitlinien widerzuspiegeln.
Die Rückverfolgbarkeit ist ein entscheidender Faktor zum Nachweis der Entsorgung von Elektronikabfällen. Die Einrichtung digitaler Systeme, die den gesamten Abfallkreislauf von der Sammlung bis zur autorisierten Endablage integrieren, wird in Vorschriften wie der PNRS verlangt. Der Einsatz von Technologien wie QR-Codes, IoT-Sensoren und spezialisierten digitalen Plattformen kann die Echtzeitverfolgung und die historische Erfassung der Vorgänge sicherstellen.
Für eine angemessene Verwaltung wird empfohlen, auf spezialisierte Dienste für die Terminvereinbarung zur Abholung von Elektronikabfällen zurückzugreifen und so die Einhaltung der Umweltvorschriften und geltender Zertifizierungen sicherzustellen. Darüber hinaus sollte die sichere Entsorgung von Datenträgern und sensiblen Geräten wie Festplatten durch zertifizierte Sanitierungsprozesse erfolgen, die den Informationssicherheitsstandards entsprechen, wie in der Terminvereinbarung zur sicheren Entsorgung von Festplatten und Datenträgern angegeben.
Die Nationale Politik für feste Abfälle (Gesetz Nr. 12.305/2010), geregelt durch das Dekret Nr. 7.404/2010, legt die Leitlinien für das Abfallmanagement fest, einschließlich eines speziellen Abschnitts für Elektronikabfälle. Die CONAMA-Resolution Nr. 401/2008 regelt das Management von gefährlichen und elektronischen Abfällen. Zudem bietet das Nationale Informationssystem über das Management fester Abfälle (sinir.gov.br) Grundlagen für Registrierung und Überwachung. Die CETESB (cetesb.sp.gov.br) stellt technische Anleitungen für Transport und Entsorgung bereit, während das Umweltministerium aktuelle Politiken in diesem Bereich unterstützt.
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