Die Entsorgung bezieht sich auf die endgültige Bestimmung der erzeugten Abfälle, sei es durch gewöhnliche Entsorgung oder durch spezifische Behandlung, wie in der Nationalen Politik für feste Abfälle (Gesetz Nr. 12.305/2010) festgelegt. Es ist wesentlich, dass die Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt, um Umweltauswirkungen zu vermeiden und die regulatorische Compliance sicherzustellen. Im Falle von Elektronikabfällen kann die ordnungsgemäße Entsorgung die spezialisierte Sammlung gemäß den Richtlinien des Nationalen Informationssystems für das Management fester Abfälle (SINIR) (sinir.gov.br) beinhalten.
Recycling besteht im Verarbeiten der entsorgten Materialien zur Wiederverwendung bei der Herstellung neuer Produkte. Gemäß der Norm ABNT NBR 10004 und den entsprechenden Regelungen der CETESB (cetesb.sp.gov.br) minimiert Recycling die Umweltbelastung, reduziert die Gewinnung natürlicher Ressourcen und trägt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bei, die in Umweltgesetzen vorgesehen sind. Recycling steht direkt im Zusammenhang mit Umwelt-Compliance und administrativer Verantwortung.
Wiederverwendung zeichnet sich durch die mehrfache Nutzung eines Produkts oder einer Komponente für die ursprüngliche Funktion ohne zusätzliche Verarbeitung aus. Diese Praxis reduziert die Abfallerzeugung und optimiert Ressourcen, im Einklang mit internen Richtlinien des Umweltmanagements und der gesetzlichen Konformität, wie vom Umweltministerium empfohlen (mma.gov.br).
Remanufaktur beinhaltet die technische Wiederherstellung gebrauchter Produkte durch Demontage, Reparatur, Ersatz von Teilen und Tests, was zu Produkten mit einer Leistung entspricht, die der des Originals gleichkommt. Diese Tätigkeit wird durch die Nationale Politik für feste Abfälle und spezifische technische Normen geregelt und ist ein wichtiger Bestandteil des Lebenszyklus von Geräten, fördert die Compliance durch Verlängerung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten und reduziert die Umweltbelastung.
Die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Entsorgung, Recycling, Wiederverwendung und Remanufaktur von Elektronikabfällen ist wesentlich zur Minderung rechtlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Risiken. Nichtbeachtung kann Sanktionen nach Umweltgesetzen und Informationssicherheitsverordnungen nach sich ziehen, insbesondere hinsichtlich der Entsorgung von Speichermedien, deren sichere Desinfektion den empfohlenen Standards folgen muss (HD-Desinfektion). Darüber hinaus wird die professionelle und terminierte Sammlung dieser Abfälle empfohlen, um Rückverfolgbarkeit und regulatorische Konformität zu gewährleisten (Elektroschrottsammlung).
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