Die Rolle der Geschäftsleitung im Abfallmanagement ist grundlegend und nicht übertragbar, wie es die geltende Gesetzgebung vorsieht. Die gesamtschuldnerische Verantwortung der obersten Führungskräfte umfasst die ordnungsgemäße Verwaltung von Elektronikabfällen, insbesondere solcher, die Umwelt- und Rechtsrisiken bergen, wie z.B. unsachgemäße Entsorgung.
Gemäß dem Gesetz Nr. 12.305/2010, das die Nationale Politik für feste Abfälle (PNRS) einführt, haften die Geschäftsleiter gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Handhabung und Entsorgung der Abfälle, wobei eine Delegation dieser Verantwortlichkeiten nicht zulässig ist. Artikel 39 der PNRS betont die geteilte Verantwortung zwischen Erzeugung, Vermarktung und Verwaltung, einschließlich der Geschäftsleitung.
Darüber hinaus stärkt das Dekret Nr. 10.936/2022 die Rolle der oberen Verwaltung bei der Kontrolle und Umweltkonformität und verhängt Sanktionen bei Versäumnissen im Management.
Die Übertragung der Verantwortung für unsachgemäße Entsorgung, einschließlich der Sammlung von Elektronikschrott https://ecobraz.org/pt_BR/eletronicos agendamento, kann gerichtliche Risiken, Verwaltungsstrafen und Reputationsschäden nach sich ziehen, die direkt den Verwaltungs- und Aufsichtsrat betreffen.
Es wird hervorgehoben, dass die Geschäftsleitung sichere Vertragsabschlüsse und auditierbare Prozesse sicherstellen muss, um die Entsorgung sensibler Geräte zu vermeiden, wie die ordnungsgemäße Behandlung digitaler Medien durch anspruchsvolle HD-Sanitierungsdienste https://ecobraz.org/pt_BR/sanitizacao-de-hd eletronicos agendamento, die für den Datenschutz und die Compliance von wesentlicher Bedeutung sind.
Im Unternehmenskontext sollte die Governance die aktive Verwaltung und Überwachung der Entsorgungstätigkeiten einschließen und gewährleisten, dass interne Richtlinien mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Nationalen Politik für feste Abfälle und dem nationalen Informationssystem zur Verwaltung fester Abfälle (SINIR) https://sinir.gov.br/, in Einklang stehen.
Das C-Level, das diese Maßnahmen vernachlässigt, kann sich schwerer Verstöße schuldig machen und haftet straf- sowie zivilrechtlich gemäß den Artikeln 54 und 55 des Gesetzes Nr. 12.305/2010 sowie den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs.
Die Geschäftsleitung muss die Verantwortung für das Risikomanagement der Entsorgung vollständig übernehmen, um die gesetzliche Konformität zu gewährleisten und Umwelt- sowie Rechtsrisiken zu mindern. Die Delegation dieser Verantwortung entbindet die Vorstandsmitglieder nicht von ihren Pflichten und begründet eine wesentliche gesamtschuldnerische Verantwortung für Nachhaltigkeit und organisatorische Integrität.
Indem Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, tragen Sie zu einer grüneren und saubereren Zukunft bei. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass Ihr Elektroschrott werden fachgerecht entsorgt, ohne die Umwelt zu belasten.
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