Die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektronikabfällen wird durch die Nationale Politik für feste Abfälle (Gesetz Nr. 12.305/2010) geregelt, die Richtlinien für die umweltgerechte Handhabung festlegt. Gemäß Artikel 33 haben die Erzeuger dieser Abfälle eine gemeinsame Verantwortung, einschließlich der Vermeidung jeglicher gesamtschuldnerischer Haftung für unsachgemäße Entsorgungspraktiken.
Die Auditierung der Dienstleister, die für die Entsorgung von elektronischen Materialien verantwortlich sind, ist entscheidend, um die rechtliche und ökologische Konformität sicherzustellen. Solche Audits minimieren Risiken von Verwaltungs- und Gerichts-strafen gemäß Umweltgesetzgebung und schützen vor Gesamtschuldnerhaftung aufgrund mangelhafter Abfallbewirtschaftung.
1. Dokumentenprüfung: Bestätigung gültiger Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Registrierungen bei zuständigen Behörden, wie dem nationalen integrierten Abfallmanagementsystem (SINIR).
2. Prozessbewertung: Analyse der Protokolle zur Sammlung von Elektronikschrott, einschließlich der Rückverfolgbarkeit der Materialien bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort gemäß den verfügbaren Anweisungen für Elektronik-Terminplanung.
3. Bestätigung der endgültigen Verwertung: Einfordern von Nachweisen, die eine ordnungsgemäße Entsorgung belegen, sei es Recycling, Wiederverwendung oder umweltgerechte Beseitigung.
4. Sicherheit bei der Datenlöschung von Speichermedien: Im Falle der Entsorgung von Speichereinheiten wie Festplatten (HDs) sind die Verfahren zur sicheren Entfernung oder Vernichtung mittels zertifizierter Techniken zu validieren, gemäß den empfohlenen Praktiken bei Elektronik-Terminplanung.
Es ist unerlässlich sicherzustellen, dass die Lieferanten steuerlich in Ordnung sind und die Verträge klare Klauseln zu Umweltverantwortlichkeiten enthalten, einschließlich Sanktionen bei Verstößen gegen die geltende Gesetzgebung, gestützt auf das Gesetz Nr. 9.605/1998 (Umweltstrafrecht).
Neben der initialen Auditierung wird empfohlen, ein Programm für die regelmäßige Überprüfung einzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Standards zu gewährleisten. Regelmäßige Audits verhindern rechtliche und finanzielle Risiken.
Die Nutzung zertifizierter und spezialisierter Lieferanten mit transparenter Dokumentation und Betriebspraxis stärkt die verantwortungsvolle Verwaltung von Elektro- und Elektronikabfällen. Das Streben nach umweltgerechter Entsorgung und die Umsetzung effektiver Praktiken vermeiden die gesamtschuldnerische Haftung gemäß Artikel 33 des Gesetzes Nr. 12.305/2010 und garantieren rechtliche und ökologische Sicherheit.
Quellen: Gesetz Nr. 12.305/2010, SINIR, Gesetz Nr. 9.605/1998, Elektronikschrottsammlung - Elektronik-Terminplanung, Sichere HD-Entsorgung - Elektronik-Terminplanung.
Indem Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, tragen Sie zu einer grüneren und saubereren Zukunft bei. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass Ihr Elektroschrott werden fachgerecht entsorgt, ohne die Umwelt zu belasten.
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