Die vorübergehende Einfuhr in Brasilien wird durch das Gesetz Nr. 12.715/2012 geregelt, welches Vorschriften für die Einfuhr von ausländischen Waren mit festgelegter Frist festlegt, die steuerfrei sind, sofern sie in das Ausland zurückkehren. Vorübergehend eingeführte Geräte erfordern eine strenge Kontrolle für die steuerliche Ausbuchung, insbesondere wenn eine Vernichtung vor der Wiederausfuhr erfolgt.
Die steuerliche Ausbuchung von vorübergehend eingeführten Gütern muss die Vorschriften der Bundessteuerbehörde (Receita Federal) beachten, gemäß der vorübergehenden Einfuhrverordnung, die durch das Dekret Nr. 6.759/2009 genehmigt wurde, insbesondere Artikel 124-A. Die Vernichtung muss offiziell gemeldet werden, und die steuerliche Ausbuchung erfolgt mittels eines detaillierten Verfahrens, das eine dokumentarische Nachweisführung der Vernichtung vorsieht.
Der Prozess beginnt mit der Meldung an die Bundessteuerbehörde Brasiliens (RFB) über die Vernichtung des Geräts. Dokumente, die die Durchführung der Vernichtung belegen, wie technische Gutachten oder Videos, sind für die Prüfung unerlässlich. Wird die Vernichtung nicht gemeldet, kann das Gerät als steuerlich riskant betrachtet oder mit Strafen belegt werden.
Das Unterlassen dieser Mitteilung unterliegt der Verhängung von Bußgeldern gemäß der Normativen Anweisung RFB Nr. 1.600/2015.
Für die ordnungsgemäße Vernichtung und Entsorgung wird empfohlen, zertifizierte Dienstleistungen zu nutzen, die eine korrekte Entsorgung von Elektroschrott gewährleisten. Die umweltgerechte Entsorgung, gemäß den Richtlinien des Nationalen Informationssystems für die Abfallbewirtschaftung (SINIR) und der CETESB (Elektroschrottsammlung), garantiert die Einhaltung der brasilianischen Umweltvorschriften.
Im Falle von Geräten, die Daten speichern, wird die Bedeutung einer sicheren Datenlöschung mittels Techniken hervorgehoben, die die vollständige Eliminierung der Informationen sicherstellen, in Übereinstimmung mit den besten internationalen Praktiken. Es wird empfohlen, zertifizierte spezialisierte Dienste für den sicheren Entsorgungsprozess von Speichermedien zu nutzen, um rechtliche Risiken und Datenlecks zu vermeiden.
Die Vernichtung und steuerliche Ausbuchung von vorübergehend importierten ausländischen Geräten müssen strengen rechtlichen und umweltbezogenen Protokollen folgen. Die regelkonforme Vorgehensweise gewährleistet die Einhaltung der steuerlichen und umweltrechtlichen Bestimmungen, vermeidet steuerliche Risiken und fördert die Nachhaltigkeit im Management der importierten Güter.
Grundlegende Rechtsquellen umfassen das Gesetz Nr. 12.715/2012 (planalto.gov.br), das Dekret Nr. 6.759/2009 (planalto.gov.br), die Normative Anweisung RFB Nr. 1.600/2015 (gov.br) und SINIR (mtr.sinir.gov.br).
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