Die Entsorgung von LCD-, LED- und Plasma-Fernsehgeräten muss den Vorgaben der Nationalen Politik für feste Abfälle (Gesetz Nr. 12.305/2010) entsprechen, die durch das Dekret Nr. 7.404/2010 geregelt ist und die Verfahren und Verantwortlichkeiten für die sachgerechte Handhabung dieser Abfälle festlegt. Gemäß Artikel 33 des Gesetzes sind der Hersteller und der Importeur für die Rücknahmelogistik der Elektrogeräte verantwortlich und gewährleisten, dass den Endverbrauchern korrekte Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten angeboten werden.
Die Gesetzgebung verlangt, dass elektronische Geräte, einschließlich LCD-, LED- und Plasma-Fernseher, nicht in den normalen Haushaltsabfällen entsorgt werden, da sie Komponenten enthalten, die Umwelt- und Gesundheitsschäden verursachen können. Diese Geräte müssen spezielle Sammel- und Behandlungsverfahren durchlaufen, die Demontage, Trennung und Weiterleitung zur Wiederverwertung oder umweltgerechten Behandlung ihrer Materialien einschließen.
Verbraucher sollten autorisierte Sammelstellen aufsuchen, um ihre veralteten Fernsehgeräte abzugeben. Dazu wird empfohlen, eine Terminvereinbarung über das System der Elektroabfallsammlung vorzunehmen, das bei der korrekten und nachhaltigen Entsorgung unterstützt. Diese Praxis steht im Einklang mit Artikel 33 des Gesetzes Nr. 12.305/2010 und fördert die Reduzierung der Umweltbelastung.
Elektronische Geräte mit Festplatten (HD) erfordern besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Datenbehandlung und sicheren Entsorgung, um Informationslecks zu vermeiden. Das Gesetz betont die Notwendigkeit der Verwendung zertifizierter Prozesse zur Sanitisierung von HDs, die nach Terminvereinbarung über den Dienst sichere Entsorgung und Sanitisierung elektronischer Medien durchgeführt werden können. Diese Verfahren gewährleisten die irreversible Zerstörung der gespeicherten Daten.
Neben dem Gesetz Nr. 12.305/2010 sind das Nationale Informationssystem zur Verwaltung fester Abfälle (SINIR - sinir.gov.br) zusammen mit der Nationalen Gesundheitsüberwachungsbehörde (ANVISA) und staatlichen Umweltbehörden wie CETESB für die Überwachung und Regulierung der Entsorgung von Elektroabfällen verantwortlich. Es ist essentiell, die sektoralen technischen Normen einzuhalten, um Umweltkonformität sicherzustellen.
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