Die Rückwärtslogistik wird durch das Gesetz Nr. 12.305/2010 definiert, das die Nationale Politik für feste Abfälle (PNRS) begründet, als ein Bündel von Maßnahmen, Verfahren und Methoden für das integrierte Management und die Verwaltung von festen Abfällen.
Nach Artikel 3, Absatz XI der PNRS (Gesetz Nr. 12.305/2010) liegt die Verantwortung für die Rückwärtslogistik bei den Wirtschaftsakteuren, die am Lebenszyklus der Produkte beteiligt sind und den Rückfluss der festen Abfälle in die Unternehmensbereiche zur Wiederverwendung, zum Recycling oder zur umweltgerechten Endentsorgung sicherstellen müssen.
Gemäß Artikel 33 der PNRS sind die Wirtschaftsakteure verpflichtet, Systeme der Rückwärtslogistik für bestimmte Produkte einzurichten, einschließlich jener, die aufgrund ihrer Natur oder Zusammensetzung zur Wiederverwendung oder zum Recycling geeignet sind. Diese Systeme müssen unabhängig von den öffentlichen Dienstleistungen für Stadtreinigung und Abfallmanagement betrieben werden.
Darüber hinaus müssen diese Akteure wirksame Mittel für Sammlung, Transport, Behandlung und umweltgerechte Endentsorgung der Abfälle sicherstellen, um Umweltauswirkungen und Risiken für die öffentliche Gesundheit zu minimieren.
Die Gesetzgebung umfasst eine breite Palette von Produkten und Abfällen, darunter Verpackungen, Reifen, gebrauchte Schmieröle und deren Rückstände, Medikamente, Elektro- und Elektronikprodukte und deren Komponenten, Batterien sowie Bauabfälle. Jede Kategorie weist besondere Anforderungen an die Rückwärtslogistik auf, wie in spezifischen Verordnungen des Nationalen Umweltrats (CONAMA) festgelegt.
Die Wirtschaftsakteure müssen Systeme der Rückwärtslogistik implementieren, die Folgendes umfassen:
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rückwärtslogistik zieht Verwaltungsstrafen nach sich, die in der PNRS vorgesehen sind, wie Geldbußen, Betriebsstilllegungen, Verkaufsverbote für die Produkte und in schweren Fällen zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Überwachung erfolgt durch Umweltschutzbehörden auf Landes-, Gemeinde- und Bundesebene.
Elektro- und Elektronikprodukte unterliegen ergänzenden Regelungen hinsichtlich der Rückwärtslogistik.
Für Fragen zur ordnungsgemäßen Sammlung von Elektroaltgeräten wird empfohlen, spezialisierte Dienste zu nutzen, die die rechtliche und ökologische Konformität sicherstellen, erhältlich für Terminvereinbarungen unter elektronische Abfallsammlung.
Für die sichere Entsorgung und Desinfektion digitaler Medien, einschließlich Festplatten, wird empfohlen, auf Dienste mit spezifischen Protokollen beim Zugang zuzugreifen unter sichere Festplattenentsorgung.
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