Der unsachgemäße Handel mit Schrott kann für die Beteiligten millionenschwere Verbindlichkeiten verursachen, insbesondere wenn er über den informellen Markt erfolgt. Das Fehlen der Einhaltung von Umwelt- und Steuerrecht setzt das Geschäft schweren Sanktionen aus.
Das im Gesetz Nr. 12.305/2010 festgelegte Nationale Programm für feste Abfälle betont die Bedeutung der ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung, einschließlich recycelbarer und wiederverwendbarer Abfälle. Gemäß Art. 33 sind die Erzeuger und Verantwortlichen für Abfälle für eine umweltgerechte Entsorgung zuständig, wobei stets die spezifisch festgelegten Vorschriften einzuhalten sind.
Darüber hinaus wird die Verantwortung für die Handhabung durch das Gesetz Nr. 9.605/1998 erweitert, das Umweltstraftaten behandelt, deren Verstoß Geldbußen und sogar strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.
Der informelle Markt agiert häufig ohne die erforderliche Registrierung und Lizenzierung, was eine Verwaltungsübertretung darstellt und als Umweltstraftat eingestuft werden kann. Das Fehlen von Dokumenten und Kontrollen kann zur Beschlagnahme von Materialien, erheblichen Bußgeldern und Gerichtsverfahren führen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Neben den Umweltgefahren besteht die Möglichkeit von Steuerbetrug, wie z.B. Steuerhinterziehung, die die rechtlichen Verbindlichkeiten verschärfen. Der informelle Markt erschwert zudem die Rückverfolgbarkeit von Abfällen und verstößt damit gegen die Bestimmungen des Nationalen Informationssystems zur Abfallbewirtschaftung (SINIR), wie im Dekret Nr. 10.936/2022 vorgesehen.
Die Integration informeller Lieferanten in den Recyclingprozess gefährdet die regulatorische Compliance und setzt die Betriebe negativen Prüfungen aus. Die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ist unerlässlich für die Fortführung der Tätigkeit und schützt vor Bußgeldern und Reputationsschäden.
Die ordnungsgemäße Handhabung von Abfällen ermöglicht die Minderung rechtlicher Risiken. Die formelle und regulierte Sammlung gemäß Umweltvorschriften ist obligatorisch und muss von autorisierten Stellen durchgeführt werden. Im Falle der sicheren Entsorgung von Speichermedien und Geräten wird eine angemessene Sanitisierung zum Schutz vertraulicher Daten empfohlen, wie in den Anweisungen zur HD-Sanitisierung beschrieben.
Für elektronische Abfälle im Allgemeinen trägt die Anwendung autorisierter und geplanter Verfahren zu einer verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Verwaltung bei, wie ausführlich dargelegt in der Sammlung von elektronischen Abfällen.
Die Tätigkeit auf dem informellen Schrottenmarkt birgt erhebliche rechtliche Risiken, insbesondere angesichts der strengen Umweltgesetzgebung und der Verpflichtung zur Kontrolle und Dokumentation. Die Compliance verhindert nicht nur erhebliche finanzielle Verbindlichkeiten, sondern stärkt auch die Governance und Nachhaltigkeit der Betriebsabläufe.
Indem Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, tragen Sie zu einer grüneren und saubereren Zukunft bei. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass Ihr Elektroschrott werden fachgerecht entsorgt, ohne die Umwelt zu belasten.
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