Bei der Entsorgung von elektronischen Geräten, die personenbezogene Daten enthalten, müssen die Anforderungen des Allgemeinen Datenschutzgesetzes (LGPD - Gesetz Nr. 13.709/2018) streng beachtet werden. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen kann zu Verwaltungssanktionen und Reputationsschäden führen. Dieser praktische Leitfaden beschreibt die wesentlichen Verfahren, um die Einhaltung der Vorschriften bei der sicheren Entsorgung von Daten zu gewährleisten.
Die LGPD legt Grundsätze und Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, einschließlich der Entsorgung von Speichermedien, die sensible oder identifizierbare Informationen enthalten. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 13.709/2018 steht der Grundsatz der Sicherheit im Vordergrund, der die Ergreifung technischer und administrativer Maßnahmen zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff und Zwischenfällen vorschreibt.
Artikel 46 desselben Gesetzes besagt, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen muss, auch wenn die Geräte, die sie enthalten, zur Entsorgung bestimmt sind.
Vor der Entsorgung müssen Datenspeicher wie Festplatten (HDDs), Solid State Drives (SSDs), USB-Sticks und andere Geräte Sanierungsverfahren unterzogen werden, die die vollständige Beseitigung der Informationen gewährleisten. Eine Risikoanalyse und die Wahl geeigneter Entsorgungstechniken sind für die Einhaltung von Artikel 7, Punkt IX, der LGPD unerlässlich.
Abhängig von der Sensibilität der Daten werden Techniken wie Entmagnetisierung, mehrfaches Überschreiben von Daten und zertifizierte physische Zerstörung empfohlen.
Um die Wirksamkeit der sicheren Entsorgung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass die Sanierung von Festplatten und anderen Medien von spezialisierten und überprüfbaren Diensten durchgeführt wird, die eine Zertifizierung des Prozesses garantieren. Die Zertifizierung beweist, dass es keine technische Möglichkeit gibt, die Daten wiederherzustellen, wodurch die Anforderungen der LGPD erfüllt und die rechtlichen Risiken gemindert werden.
Nach der Desinfektion müssen die Geräte dem Recycling oder der ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den geltenden Umweltvorschriften zugeführt werden, wie z.B. denen der Nationalen Abfallpolitik (Gesetz Nr. 12.305/2010), die Anforderungen für die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektronikschrott enthalten.
Es wird empfohlen, akkreditierte Unternehmen zu beauftragen, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit garantieren, um eine unangemessene Offenlegung von Daten und Umweltauswirkungen zu vermeiden.
Um das Entsorgungsmanagement zu optimieren, wird empfohlen, einen Termin für spezialisierte Abholung von Elektroschrott zu vereinbaren, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Der gesamte Prozess muss formell dokumentiert werden, mit Aufzeichnungen über die Sanierung, den Transport und die endgültige Entsorgung, um die Anforderungen von Artikel 50 der LGPD zu erfüllen, der die Notwendigkeit von Nachweisen für die Einhaltung der Vorschriften vorschreibt.
Regelmäßige Audits verstärken die Kontrolle und verhindern Fehler im Prozess.
Die Entsorgung von Geräten, die personenbezogene Daten enthalten, muss streng den Anforderungen der LGPD entsprechen, um die Informationssicherheit zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden. Die Anwendung zertifizierter Desinfektionsverfahren, die ordnungsgemäße Weiterleitung zur Wiederverwertung und die Formalisierung der Dokumente sind die Grundpfeiler für die Einhaltung der Vorschriften.
Für sichere Entsorgungsverfahren sind die Inanspruchnahme regulierter Fachdienste und die Planung der Abholung von wesentlicher Bedeutung, um die rechtlichen und ökologischen Risiken zu minimieren.
Indem Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, tragen Sie zu einer grüneren und saubereren Zukunft bei. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass Ihr Elektroschrott werden fachgerecht entsorgt, ohne die Umwelt zu belasten.
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