Die korrekte Klassifizierung von Elektronikschrott ist von grundlegender Bedeutung, um die Einhaltung von Umweltstandards und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Materialien zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit zu vermeiden.
In Brasilien richtet sich die Klassifizierung von Elektronikschrott hauptsächlich nach der Nationale Politik für feste Abfälle (Gesetz Nr. 12.305/2010) und wird ergänzt durch Resolução CONAMA nº 401/2008, die die Liste und die Kriterien für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, einschließlich elektronischer Abfälle, aktualisiert.
Die ABNT NBR 10004 klassifiziert Abfälle in die Klassen I (gefährlich), II A (nicht inert) und II B (inert). Elektronikschrott wird in der Regel aufgrund des Vorhandenseins von Schwermetallen und toxischen Stoffen als gefährlicher Abfall eingestuft. Beispiele hierfür sind:
Um die Klassifizierung im Detail nachzulesen, empfiehlt es sich, direkt auf die von der ABNT zur Verfügung gestellten technischen Normen zuzugreifen.
Die Bewirtschaftung von Elektronikschrott muss gemäß dem Abfallwirtschaftsplan (PGRS) in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erfolgen. Für eine umweltgerechte Entsorgung sind zwei wesentliche Praktiken hervorzuheben:
Die Einhaltung der Klassifizierungstabelle und spezifischer Rechtsvorschriften ist unerlässlich, um Umweltrisiken zu mindern und die Bestimmungen der Resolução CONAMA nº 401/2008 und anderer anwendbarer Normen einzuhalten. Dies gewährleistet Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit bei der Bewirtschaftung von Elektronikschrott.
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